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   BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89   

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https://dejure.org/1989,12925
BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89 (https://dejure.org/1989,12925)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1989 - 2 StR 571/89 (https://dejure.org/1989,12925)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1989 - 2 StR 571/89 (https://dejure.org/1989,12925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Fortbrennens aus eigener Kraft - Brennen von für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes von wesentlicher Teile wie etwa Treppen, Fußboden, Türen oder Fenster - Brand von wesentlichen Gebäudebestandteilen - Rücktritt von der versuchten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    Dies trifft erst zu, wenn ein Gegenstand brennt, der - wie etwa Treppen, Fußboden, Türen oder Fenster - für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BGHSt 18, 363, 365 f; BGH NStZ 1982, 201 Nr. 5).

    Damit waren noch keine wesentlichen Gebäudebestandteile in Brand geraten (vgl. BGHSt 18, 363).

    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen besteht - zumal im Hinblick auf die übliche Bauweise von Kellerräumen - kein Anhalt für die Annahme, der Brand habe sich auf Teile des Gebäudes ausbreiten können, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BGHSt 18, 363, 365, 366).

    So verhält es sich, wenn der Täter, etwa um Bewohnern einen Schrecken einzujagen, nur ein Inventarstück in Brand setzen will (vgl. BGHSt 16, 109, 110; 18, 363, 366, 367; BGH, Beschlüsse vom 19. September 1979 - 3 StR 298/79 und vom 14. November 1979 - 2 StR 96/79; Dreher/Tröndle a.a.O. § 306 Rdn. 7).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    Daß er mehr hätte tun können, als den Zeugen M. wortlos auf den aus dem Keller heraufsteigenden Qualm und demzufolge auch das Feuer im Keller aufmerksam zu machen, ist ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 295, 301 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1989, 525 Nr. 1 mit Bespr. Rudolphi, NStZ 1989, 508 ff).
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 4. Juli 1989 - 1 StR 153/89 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) der Fall, wenn das Gebäude vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht.
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    So verhält es sich, wenn der Täter, etwa um Bewohnern einen Schrecken einzujagen, nur ein Inventarstück in Brand setzen will (vgl. BGHSt 16, 109, 110; 18, 363, 366, 367; BGH, Beschlüsse vom 19. September 1979 - 3 StR 298/79 und vom 14. November 1979 - 2 StR 96/79; Dreher/Tröndle a.a.O. § 306 Rdn. 7).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    Das neu erkennende Gericht wird auch zu berücksichtigen haben, daß die Tat als solche und auch das Tatmotiv bei der Prüfung einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten in die Bewertung einbezogen werden müssen (vgl. auch BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).
  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    Dies trifft erst zu, wenn ein Gegenstand brennt, der - wie etwa Treppen, Fußboden, Türen oder Fenster - für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BGHSt 18, 363, 365 f; BGH NStZ 1982, 201 Nr. 5).
  • BGH, 23.01.1953 - 2 StR 863/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    Gemäß § 354 Abs. 3 StPO kann der Senat die Sache an das Schöffengericht Aachen zurückverweisen (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 1953 - 2 StR 863/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 273 f).".
  • BGH, 19.09.1979 - 3 StR 298/79

    Leiden der Beweiswürdigung an Mängeln hinsichtlich der äußeren und inneren

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    So verhält es sich, wenn der Täter, etwa um Bewohnern einen Schrecken einzujagen, nur ein Inventarstück in Brand setzen will (vgl. BGHSt 16, 109, 110; 18, 363, 366, 367; BGH, Beschlüsse vom 19. September 1979 - 3 StR 298/79 und vom 14. November 1979 - 2 StR 96/79; Dreher/Tröndle a.a.O. § 306 Rdn. 7).
  • BGH, 14.11.1979 - 2 StR 96/79

    Einwurf eines brennenden Putzlappens in eine Wohnung - Blutalkoholgehalt von 2,8

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89
    So verhält es sich, wenn der Täter, etwa um Bewohnern einen Schrecken einzujagen, nur ein Inventarstück in Brand setzen will (vgl. BGHSt 16, 109, 110; 18, 363, 366, 367; BGH, Beschlüsse vom 19. September 1979 - 3 StR 298/79 und vom 14. November 1979 - 2 StR 96/79; Dreher/Tröndle a.a.O. § 306 Rdn. 7).
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